Der Sariant
Sariant/ Der andere Bruder:



Unter dem Anderen Bruder verstand man den Sarianten (Sarjant, Sergent), oder den sog. “Graumäntler”[1], ein volles Mitglied des Ordens, das die Gelübde der Armut, Demut und Keuschheit ablegte, neben den Ritterbrüdern militärische Dienste leistete[2], und, wie sie, zum Stand der Laien gehörte ganz nach dem Vorbild der übernommenen Templerregel.

Der Unterschied zwischen Ritter- und Sariantbruder war augenscheinlich in Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung.
 Im Gegensatz zum Ritter, stand dem Anderen Bruder nicht der weiße Mantel zu, wie die Regel besagt:“Die ritterbrûdere sulen wîze mentele tragen zu eime zeichene ritter-schefte […]”.[3]Ihnen wurde, wie ihre weitere Bezeichnug verrät, lediglich ein grauer Mantel zugebilligt, 
aber mit dem vollen Kreuz (entgegen den vielfältigen Abbildungen, die den Sarianten durchweg mit dem halben Kreuz kennzeichnen[4]).
Diese Bezeichnung ist allerdings irreführend, da wohl in den ersten hundertfünfzig Jahren zumindestens auch die Priesterbrüder des Ordens graue Mäntel trugen[5].



Ausschnitt von 359 recto (von Buwenberg) Codex Palatinus Germanicus 848/ Große Heidelberger Liederhandschrift (Codex Manesse)
 Die Reiter ähneln in der Ausrüstung der Beschreibung des Sarianten der Templerregel.

Ein weiterer gravierender Unterschied ist in der Zuteilung von Pferden und Kriegsgerät zu finden. Während dem Deutschritter maximal vier Pferde zustanden, erhielten die Sarianten die Hälfte, also höchstens zwei[6].
Es ist anzunehmen, daß, wie es die Ausrüstungsvorschriften der Templer vorschreiben, auch dem Graumäntler nur eine Bewaffnung geringerer Qualität zustand:
“Im übrigen steht ihnen alles zu, was die Ritterbrüder haben, mit Ausnahme des Roßpanzers, den sie nicht haben, ferner des kleinen Zeltes und des Kessels.
Sie können jedoch ein Panzerhemd haben ohne Panzerärmel, außerdem Eisenhosen ohne Schuhe sowie einen Eisenhut.”[7]

Wie im allgemeinen mittelalterlichen Heer, stellten auch die Sarianten bei den Ritterorden einen beträchtlichen Teil der berittenen Streitkräfte, doch schon hier erscheinen Diskrepanzen in der Zuordnung der taktischen Einheiten.
Während Lehnart die Sarianten der schweren Reiterei zuordnet[8], sieht Maschke sie in “anderen”, nicht näher erläuterten Verbänden[9] und Tumler beschreibt sie als “leichtbewaffnete Hilfskämpfer”[10].
Mittelalterliche Abbildungen von Ordenssarianten sind leider unbekannt. Greifen wir allerdings zu anderen Quellen der Zeit, erhält das zu vermutende Bild eines Sarianten Kontur.

 Die vorliegende Abbildung ist der sog. „Kreuzfahrerbibel“ Ludwig IX.(„des Heiligen“) von Frankreich entnommen, ein Zeitgenosse, der bei dem fehlgeschlagenen Ägyptenfeldzug mit dem Deutschen Orden in Berührung kam.



Ausschnitt aus der sog. “Kreuzfahrerbibel”.
Sarianten im Kampf zu Fuß und zu Pferde.


Wie hier veranschaulicht, kämpfen Krieger, die der Beschreibung eines Sarianten der Templerregel ähneln, in verschiedensten Formationen. Einmal zu Pferde, ein anderesmal zu Fuß, was die Vermutung unterstützt, daß der Andere Bruder flexibel eingesetzt wurde.

Insofern sie nicht in eigenen Einheiten kämpften, unterstützten sie die Ritterbrüder als Knappen oder Waffenknechte. Jedem Ritterbruder standen bis zu zwei Sarianten zur Verfügung, die ihn zum Schlachtfeld begleiteten und, neben den klassischen Hilfsdiensten, abwartend die Fahne in ihrer Obhut behielten.

Es ist unklar, wer Sariantbruder wurde. Die Erklärung, in ihnen Söhne bürgerlichen Ursprungs zu sehen, ist zumindestens für die Anfangszeit umstritten, da erst 1216 ritterliche Qualität allein für den Hochmeister gefordert wurde[11].
Bis dahin galt als Bedingung, daß ein Anwärter gesund, frei und von ehelicher Geburt sein mußte. Eine Änderung dieser Bestimmungen wird wohl erst in den Jahren zwischen 1244 und 1289 erfolgt sein, da man den Passus findet: “Der von ritteren nicht geborn ist, den sol man nicht zu ritterbrûder enpfaen ân des hô-meisters urloube.”[12] Maschke schließt daraus, daß eine Zulassung nicht Ritterbürtiger möglich, aber an die Zustimmung des Hochmeisters gebunden war[13], von der scheinbar recht häufig Gebrauch gemacht wurde, da Ordensmitglieder des bürgerlichen Patriziats im 13./ 14. Jh. in beträchtlicher Zahl belegt sind[14]. Die Vermutung, daß Ritter- und Bürgertum einander ausschlossen, ist ein Trugschluß, wie Hermann Nehlsen anschaulich belegt. (S. 148).

Ob nun soziale Unterschiede ausschlaggebend waren, ist nicht einwandfrei zu klären. Selbst die Gegenüberstellung der Begriffe “milites” und “servientes”[15] geben kein klares Bild, lediglich der Besitz von Pferden läßt hier eine Differenzierung erkennen[16], was aber bei den Orden unerheblich ist, da persönlicher Besitz nicht vorhanden war, und alles - von der Kleidung bis zu den Pferden - zugeteilt wurde.

Unabhängig der militärischen Einheit, oder eines sozialen Standes, war der Graumäntler keinesfalls unbedeutend. Neben einem Priester- und acht Ritterbrüdern, nahmen, laut den Gewohnheiten des Ordens, auch vier Andere Brüder an der Wahl des Hochmeisters teil.[17] Allein die hohe Anzahl Graumäntler, sie stellen die Hälfte der Stimmkraft der ritterlichen, und die vierfache Menge der priesterlichen Wahlmänner, belegt die Bedeutung ihres „Standes“ innerhalb der Ordensgemeinschaft.

Ferner konnten Sarianten niedere Ämter bekleiden, vor allem Hausämter. So ist von der Hochmeisterwahl des Jahres 1382 belegt, daß, als Sariantbrüder, der Gartenmeister und der Trappier von Marienburg, der Trappier von Elbing und der Schäffer von Balga beteiligt waren.
Die Gewohnheiten des Ordens sahen weiterhin vor, daß der Schäffer des Hochmeisters ein Sariantbruder sein sollte, im Kriegsfall sogar zwei, wie die deutsche Fassung belegt: “[…] einen sariantbrûder zu eime schef-fere, […]“ haben soll, „[…] unde sô man ûze leget zwene.”[18], mit dem Recht ein eigenes Amtssiegel zu führen. Was insofern bemerkenswert ist, als daß kein Bruder ein persönliches Siegel führen durfte, auch die Ritterbrüder nicht[19].
Er war vor allem für die Versorgung des Hochmeisters, Zahlungen, etc. zustandig.

Dementsprechend kann angenommen werden, daß auch die Schäffer anderer Häuser Sarianten waren, bzw. sein konnten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß sogar die Großschäffer aus dem Patriziat preußischer Städte Sariantbrüder waren.[20]

Neben dem Hochmeister hatten auch der Marschall[21] und der Großkomtur[22] ständig einen Sariantbruder in ihrem Gefolge.

Im Reich waren sie nur eine eher unbedeutende Erscheinung, wie ihre Anzahl in den Kommenden belegt.[23]

Es ist unbekannt, wie lange es die Sariantbrüder gab. Während ihre rechtliche Grundlage wohl in einer päpstlichen Bulle von 1216 begründet ist, tauchen sie zum letzten Mal 1480 in den Quellen auf, spätere Belege sind derzeit unbekannt.[24]

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[1] Zur Begründung der Gleichsetzung der Begriffe “anderer Bruder” und “Graumäntler s.: ARNOLD, Udo: “Entstehung und Frühzeit des Deutschen Ordens.”; in: FLECKENSTEIN, Josef/ HELLMANN, Manfred: “Die geistlichen Ritterorden Europas.”; S. 100

[2] Dagegen spricht lediglich nur eine uns bekannte Erklärung :
“Dienende Brüder Nicht mehr gebräuchliche Bezeichnung. Man ver-stand darunter – gelegentlich auch unter dem Titel >>Graumäntler<<, weil sie ein graues Gewand trugen – Mitglieder des Ordens, die weder mit Waffen umgingen, noch Aufgaben im seelsorgerischen Bereich wahrnahmen. Die Dienenden Brüder betreuten ausschließlich Keller und Küche, Haus und Garten.”
s. ENGEL, Hans-Ulrich: “Ritter Priester Europäer ...”; S. 130

[3] PERLBACH , Max: a.a.O.: S. 38, Regel 11

s.a. BRINK, Michael: a.a.O., S. 74

[4] s.u.a. SCOLLINS, Richard/ WISE , Terence: “The Knights of Christ.”; Plate C 3

[5] Dafür sprechen die Miniaturen von Priesterbrüdern auf diversen Urkunden, Bibelhandschriften und vor allem der Apokalypse des Heinrich von Hesler aus dem 14. Jh.
s.: “800 Jahre Deutscher Orden.”; Abb z. I.2.7, II.7.6, II.7.7., VI.5.23. o.Seitenangabe

s.u.: Der Priesterbruder

Ob der Sariant auch einen grauen Waffenrock trug, ist leider unbekannt. Die Regeln, Statuten und Gewohnheiten äußern sich nicht dazu.
Sein Pendant beim Tempel trug, im Gegensatz zum Ritterbruder, einen schwarzen Waffenrock mit dem roten Kreuz.
„XXI. Diener sollen weiße Kleidung, daß heißt Mäntel nicht haben.

Allerdings widersprechen wir entschieden dem, was im Haus Gottes (= Ordenshaus) und seiner Tempelritter ohne Entscheidung und Beschluß eines gemeinsamen Kapitels (erg. eingerissen) ist, und gebieten es wie einen eigentümlichen Mißstand gänzlich abzuschaffen, denn es hatten Diener und Knappen weiße Gewänder, wovon verdammenswerte Unerträglichkeiten herrührten. Es traten nämlich in den Ländern jenseits der Berge falsche Brüder, Verheiratete und andere auf und sagten, sie seien vom Tempel, obwohl sie von der Welt waren. Diese verschafften freilich dem Tempelorden so viel Schmach und Schande, wie auch einige dienende Brüder in übermütigem Stolz sehr viel Ärgernis entstanden ließen. Sie(= die dienenden Brüder) sollen deshalb ständig schwarze (erg. Kleidung) haben, wenn sie solche aber nicht auftreiben können, sollen sie solche tragen, wie sie sie in jener Provinz, wo sie leben, auftreiben können oder was billiger von einer Farbe beschafft werden kann, nämlich braune.”
An dieser Stelle unseren besonderen Dank an Michel Braun (I.G. Templer Böhl), der uns freundlicherweise die deutsche Übersetzung der Templerregel zukommen ließ.

[6] „Swanne dem meistere daz wol gevellet […] sô sullen die anderen brûdere, die der wâpene pflegent, zwô bestien hân von den selben gnâden; […]“
PERLBACH, Max: „Die Statuten …“; S. 110, Gewohnheiten 42

[7] LEHNART, Ulrich: “Kleidung und Waffen der Früh- und Hochgotik ...”; S. 96

[8] LEHNART, Ulrich: ebenda

[9] MASCHKE, Erich: “Domus Hospitalis Theutonicorum ...”; S. 85

[10] TUMLER, Marian: ebenda

[11] s. Der Ritterbruder, Anmerkung 2

s. STREHLKE, Emil: “Tabulae ordinis Theutonici.”; Berlin 1869, S. 273

auch: MILIZER, Klaus: „Von Akkon zur Marienburg …“; S. 53

[12] Mit dem vorangegangenen Zusatz: „ […] noch der nicht ein ê kint ist noch.“
PERLBACH, Max: a.a.O., S. 136, (Capitelbeschlüsse vor 1264)

[13] MASCHKE, Erich: a.a.O, S. 43

[14] MASCHKE, Erich: a.a.O., S. 61 ff.

[15] REUTER, Hans Goerg: “Die Lehre vom Ritterstand ...”; S. 36 ff.

[16] In den Friedensgesetzen Friedrichs I. wird davon ausgegangen, daß ein miles mindestens zwei Pferde besitzt: ein Reitpferd (palefridus) und ein Streitroß (dextrarius).
REUTER, Hans Goerg: ebd.

s.a.: LEHNART, Ulrich: „Kampfweise und Bewaffnung zur Zeit der Schlacht von Worringen.“; in: „Worringen 1288 - ….“, S. 155

[17] „[…] biz daz ir drîzehene wer-dent, der sal einer sîn ein prîster unde ahte rittere unde vier andere brûder, dî sulen die wale vollenbringen.“
PERLBACH, Max: a.a.O.; S. 93, Gewohnheiten 4

s.a.: Austellungskatalog des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg,: a.a.O., S. 342 f.

[18] PERLBACH , Max: a.a.O.; S. 99, Gewohnheiten 11

s.a. MASCHKE, Erich: a.a.O., S. 81 f.

s.a.: Ausstellungskatalog ... S. 343

[19] „Daz diekein brûder insigele habe âne die ambethlûte.“
PERLBACH, Max: a.a.O., S. 45, Regel 19

[20] MASCHKE, Erich: a.a.O., S. 86

[21] PERLBACH , Max: a.a.O., S. 103, Gewohnheiten 19

[22] PERLBACH , Max: a.a.O., S. 106, Gewohnheiten 29

[23] MILITZER, Klaus: „Von Akkon zur Marienburg …“; S. 70, Anhang 115

[24] Ausstellungskatalog ... S. 343



Dieser Text stammt von der Homepage der

Vasallen Christi e.V.

Mein Dank geht an

Kai von den Linden welcher mir erlaubt ihn hier herein zu stellen.
 
Neuigkeiten:
 
Update: 24.05.2018

Dieses Jahr werde ich ungewohnt ruhig verbringen. Zumindest was das Mittelalter betrifft. Dieses Jahr steht im Zeichen des Hausbaus. Und so werde ich hoffentlich wenn alles passt, 2019 wieder voll einsteigen.

Allerdings werde ich die Zeit auch nutzen Bilder und Texte zu aktualisieren. Denn einiges entspricht nicht mehr meinem momentanen Stand. Neuer Helm, Polsterhaube, Schild und so weiter. Da wird mir nicht so schnell langweilig werden. :O)
 
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